Vertreter von Gebietskörperschaften im Aufsichtsrat zwischen Verschwiegenheits- und Berichtspflicht

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In der WM 2018, 1913 beleuchte ich die Auswirkungen der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 7. November 2017 auf die Auslegung der §§ 394, 395 AktG. Hierzu skizziere ich zunächst den allgemeinen Pflichtrahmen des Vertreters einer Gebietskörperschaft im Aufsichtsrat, um dann die Spezialreglungenen der §§ 394, 395 AktG in den Blick zu nehmen.

 

Den Zeitschriftenbeitrag Vertreter von Gebietskörperschaften im Aufsichtsrat zwischen Verschwiegenheits- und Berichtspflicht – Zur Auslegung der §§ 394, 395 AktG im Lichte des BVerfG-Urteils 2 BvE 2/11, WM 2018, 1913 finden Sie hier.