Hauptversammlungszuständigkeit für Business Combination Agreements

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Auf der 21. Jahrestagung der Wissenschaftlichen Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht VGR habe ich zum Thema Hauptversammlungszuständigkeit für Business Combination Agreements referiert.

Anlass hierfür war die Diskussion um den Unternehmenszusammenschluss zwischen der U.S.-amerikanischen Praxair und der deutschen Linde AG. Zudem ist beim LG München I eine von der DSW angestrengte Feststellungsklage zur Erforderlichkeit eines HV-Beschlusses anhängig.