„Leerverkaufsattacken“ und Marktmissbrauch

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In der ZGR 2020, 291-318 ist mein neuer Beitrag „Leerverkaufsattacken“ und Marktmissbrauch erschienen.

Zum Inhalt:
Das Auftreten sog. „Leerverkaufsattacken“ in Deutschland hat zu einer lebhaften Debatte über deren rechtliche Zulässigkeit und mögliche gesetzgeberische Maßnahmen geführt. Dabei leisten solche „Leerverkaufsattacken“ jedenfalls im Ausgangspunkt einen wertvollen Beitrag zur Kapitalmarkteffizienz. An diese Einsicht anknüpfend versucht der vorliegende Beitrag zu zeigen, dass das Geschäftsmodell des Leerverkaufsaktivismus vor dem europäischen Marktmissbrauchsrecht grundsätzlich bestehen kann. Wahrscheinlich irreführende, manipulative Attacken, die der Kapitalmarkteffizienz abträglich sind, sind hingegen bereits nach geltendem Recht verboten. Gesetzgeberische Maßnahmen erscheinen gegenwärtig nicht veranlasst.