Hinweise zur Propädeutischen Übung zur Vorlesung „BGB Allgemeiner Teil“

Die Propädeutischen Übungen zur Vorlesung BGB Allgemeiner Teil werden als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Dabei tragen wir den Vorgaben der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) und dem hieran anknüpfenden Corona-Rahmenkonzept der FAU Rechnung.

Wir weisen Sie daher in aller Kürze auf die aktuell geltenden Regeln, insbesondere natürlich auf das Konzept „Geimpft-Genesen-Getestet“ hin. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte dieser Website sowie den aktuellen Rundschreiben des Studiendekans und der Universitätsleitung.

Um auch gesundheitlich besonders gefährdeten Studierenden ein planmäßiges Vorankommen zu ermöglichen, werden wir montags und mittwochs, jeweils von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr, zwei Online-Übungen anbieten. Wir heben hervor, dass diese nicht als „bequeme“ Option anzusehen sind, sondern Ihren besonders gefährdeten Mitstudierenden vorbehalten sind.

Wer von diesem besonderen Angebot Gebrauch machen möchte, sendet bitte einen schriftlich begründeten Antrag an handelsrecht@fau.de aus dem hervorgeht, in welcher Weise Sie einer besonderen Gefährdung durch das Corona-Virus ausgesetzt sind (Immunschwäche oä.) und welchen der angebotenen Termine Sie präferieren. Ein entsprechendes ärztliches Attest genügt natürlich.