Zur Reichweite des Stimmverbots nach § 136 Abs. 1 AktG bei Beschlüssen nach § 147 Abs. 1 und 2 AktG

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In einem aktuellen Urteil entwickelt das OLG Düsseldorf die Regelung des § 136 Abs. 1 AktG zum Stimmverbot fort und stärkt damit den Governance-Mechanismus des § 147 AktG in Konzern- und Abhängigkeitslagen. Hierzu habe ich einen Beitrag für die AG verfasst (AG 2022, 192-198). Dieser stellt die Entscheidung in den Kontext der gegenwärtigen Debatte um die Bedeutung des § 147 AktG und beleuchtet die in scharfem Kontrast zur Rechtsprechung des OLG Köln stehenden Entscheidungsgründe. Der Beitrag ist bei Juris abrufbar. Den Link zur Ausgabe finden Sie hier.